Bevor es bei der Existenzgründung mit der Geschäftstätigkeit losgehen kann, müssen Sie gegebenenfalls Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zulassungen für Ihr Unternehmen einholen.
Erfahren Sie im Folgenden mehr über Themen wie Erlaubnispflicht, Qualifikationen für Freiberufler oder Ämter wie das Bau- oder Gesundheitsamt. Auch eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung könnte für Sie erforderlich sein.
Bevor wir Ihnen im Detail Ämter aufzeigen, die in bestimmten Fällen eine Genehmigung für Ihr Gründungsvorhaben erteilen müssen, wird bei der Existenzgründung und Selbstständigkeit zunächst zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Geschäften unterschieden.
Abhängig davon sind dann jeweils unterschiedliche Anlaufstellen relevant.
Erlaubnispflicht: Tätigkeiten für die Genehmigungen notwendig sind
Erlaubnisfrei: Tätigkeiten, die ohne Genehmigungen ausgeübt werden
Darüber hinaus sind oftmals jedoch nicht nur eine Erlaubnis oder Genehmigungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nötig, sondern auch der Nachweis von fachlicher Qualifikation wie die Meisterpflicht im Handwerk oder nachzuweisende Fähigkeiten in den Freien Berufen. Im weiteren Sinne müssen auch Nicht-EU-Bürger Genehmigungen erhalten, damit Sie selbstständig in Deutschland tätig sein dürfen.
Für die praktische Gründung gilt es dann zu prüfen ob das Bauamt, Gesundheitsamt oder die Gewerbeaufsicht Genehmigungen erteilen muss. Diese Fälle stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor. Zudem sind diese Ämter natürlich auch in der Zeit nach der Gründung relevant und müssen für Genehmigungen kontaktiert werden, wenn Sie Änderungen planen.
Wenn Sie als Existenzgründer bauliche Maßnahmen an Ihrem Standort zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee vornehmen wollen, wenden Sie sich für notwendige Genehmigungen an das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde. Deren Aufgabe ist es unter anderem bauliche Veränderungen und Erweiterungen zu prüfen und genehmigen. Erfahren Sie mehr zum Einholen baulicher Genehmigungen beim Bauamt.
Für einige Existenzgründung wie für Arztpraxen, Unternehmen aus der Gastronomie oder Lebensmittelverkäufer gelten besondere, gesundheitsrechtliche Bestimmungen und Genehmigungen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld über die Genehmigungen, die Sie beim Gesundheitsamt erhalten müssen.
Vor der Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit gilt es darauf zu achten, dass Sie die Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes umsetzen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen und Genehmigungen prüft in regelmäßigen Abständen die Gewerbeaufsicht.
Makler, Bauträger und Baubetreuer benötigen für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Damit sollen insbesondere persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden. Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie und wo Sie den Antrag nach § 34c GewO stellen und welche Kosten dabei für Sie entstehen.
Für einige Tätigkeiten erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) die Genehmigungen zur Ausübung der Tätigkeit. Dazu ist - je nach Art des Gründungsvorhabens - eine Sachkundeprüfung oder Unterrichtung nötig, damit die notwendigen Qualifikationen gewährleistet werden können.
Damit Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit nicht den Kopf verlieren, wenn es darum geht notwendige Genehmigungen, Zulassungen und Qualifikationen zu erhalten oder zu erfüllen, gibt es die Initiative "Einheitlicher Ansprechpartner". Dabei handelt es sich um einen Onlinebehördenwegweiser für Gründer und Selbstständige. So gibt es für jedes Bundesland ein Informationsportal auf dem Sie sich zu den spezifischen Anforderungen und Genehmigungen von behördlicher Seite informieren können. Wir haben Ihnen die einheitlichen Ansprechpartner zusammengestellt. Auch wenn Sie international tätig sein wollen, hilft Ihnen dieses Projekt weiter, herauszufinden, welche Genehmigungen Sie wo beantragen müssen.
Wichtig für Existenzgründer ist: Erkundigen Sie sich im Vorfeld,welche Genehmigungen oder Zulassungen Sie für Ihr Unternehmen benötigen.
Nachdem Sie sich über die notwendigen Genehmigungen, Qualifikationen, Zulassungen etc. informiert haben, können Sie im nächsten Schritt Ihr Unternehmen anmelden. Wie im Falle der Genehmigungen gibt es auch hier verschiedene Behörden und Ämter, die Sie bspw. abhängig davon mit welcher Rechtsform Sie gründen, kontaktieren müssen.